Prämissen

Die nachfolgend formulierten Prämissen greifen den Beratungsprozess der Pfarreigremien auf und sollen helfen, in Pfarrei und Gemeinden zu tragfähigen Lösungen zu kommen:

  • Im Zuge der notwendigen Einsparungen im Pfarreientwicklungsprozess können nicht alle Gebäude erhalten werden. Bis spätestens 2025 wird das Standortkonzept weiter entwickelt.
  • Es wird zunächst eine A-Kirche erhalten, für die die vom Bistum angesetzten Rücklagen gebildet werden. Eine Entscheidung zu einer möglichen zweiten A-Kirche fällt spätestens 2025. Voraussetzung dafür wäre, dass eine entsprechende Rücklage nachgewiesen werden kann.
  • Spätestens im Jahr 2023 erfolgt eine erste Evaluation der finanziellen und pastoralen Entwicklung in der Pfarrei. Dafür sind geeignete Kriterien zu entwickeln.
  • Über Reparaturarbeiten bei B-Kirchen ist im Einzelfall zu entscheiden.
  • Es wird angestrebt, einen Gebäude-Fonds zu gründen, in den z.B. für Bau- und Erhaltungsmaßnahmen von A-Gebäuden gesammelte Spenden einfließen. Die Schönheitsreparaturen bei A-Gebäuden werden auch weiterhin von den Gemeinden finanziert.
  • In allen Gemeinden werden Gespräche mit den evangelischen Schwestergemeinden gesucht. Ziel ist es, in mindestens zwei Gemeinden gebäudeteilige Kooperationen, auch im Hinblick auf die Kirchengebäude, zu erreichen.
  • Die pastoralen Angebote werden auf Grundlage der Pastoralen Leitgedanken weiterentwickelt.
  • Die inhaltliche Weiterentwicklung der Standorte mit Blick auf die Situation und Notwendigkeiten der Gesamtpfarrei liegt in der Verantwortung der Gemeinden.
  • Eine engere Zusammenarbeit innerhalb der Pfarrei wird angestrebt.
  • In allen Gemeindeheimen müssen Anstrengungen zur Verbesserung der Kosten-, Belegungs- und Ertragssituation unternommen werden. Dazu werden kreative Lösungen und mögliche Kooperationspartner gesucht.
  • Es muss ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, dass Kinder- und Jugendarbeit in den Gemeinden weiterhin möglich ist. Der Wunsch der Jugend nach eigenverantwortlicher Raumnutzung ist dabei zu berücksichtigen.
  • Der Weiterbetrieb von Mietobjekten wird mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit (Erträge, Sanierungsbedarf etc.), den Gebäudezusammenhang mit anderen Pfarreiimmobilien sowie die mögliche Zukunftsperspektive entschieden.
  • Die Friedhöfe müssen im Hinblick auf die Finanzsituation der Pfarrei eigenwirtschaftlich betrieben werden, da sie sonst den Pfarreihaushalt belasten. Friedhöfe mit kritischer Finanzsituation müssen ggf. stillgelegt werden.
  • Die Koordinierungsgruppe wird einen Entwurf für den Prozess nach dem Prozess erarbeiten und in einer gemeinsamen Sitzung den Gremien (Pastoralteam, PGR, KV) vorlegen.

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